Gründe warum ein guter Versicherungsschutz im Urlaub so wichtig ist:
Bevor Sie nach Vietnam reisen, sollten Sie sich mit Fragen rund um den Versicherungsschutz auseinandersetzen. Zwei Versicherungen können im Zusammenhang mit Ihrer Vietnamreise bedeutsam sein, die Reiserücktrittversicherung, wenn Sie die Reise vor Reiseantritt stornieren, und die Auslandskrankenversicherung, wenn Sie in Vietnam erkranken. Die letztgenannte ist für diejenigen wichtig, die in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert sind. Warum das so ist und auf welche Versicherungsinhalte Sie konkret achten sollten - mehr dazu hier
Gesetzlich Krankenversicherte sind innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gut geschützt. Das gilt auch für Länder, mit denen die Bundesrepublik Sozialabkommen geschlossen hat und in denen eine Übernahme der Kosten für eine notwendige ärztliche Versorgung sichergestellt ist. Dazu zählt der südostasiatische Küstenstaat Vietnam nicht, denn ein Sozialabkommen zwischen der Bundesrepublik und Vietnam gibt es nicht. Wichtig für Reisende zu wissen ist, dass die gesetzlichen Krankenkassen nur die Kosten für die Behandlung am Urlaubsort erstatten, während sie für zusätzliche Kosten, die beispielsweise für den Rücktransport entstehen, nicht einstehen. Der Versicherungsschutz in Bezug auf die medizinische Behandlung orientiert sich an den Bedingungen vor Ort, die in Vietnam von der ärztlichen Versorgung in Deutschland abweicht. Das gilt vor allem für den ländlichen Raum, während die medizinische Versorgung meistens nur in vietnamesischen Städten an unsere Standards angenähert ist.
Der Auslandsreiseschutz ist grundsätzlich keine Vollversicherung. Stattdessen ist er eine Ergänzung zu einer Krankenversicherung, die bereits vorhanden ist. Das bedeutet, dass nur akute Erkrankungen versichert sind, nicht jedoch chronische. Sofern Sie mit einer chronischen Erkrankung nach Vietnam reisen, sollten Sie sich im Vorfeld erkundigen, ob auch die Kosten für die Behandlung einer chronischen Erkrankung im Versicherungsschutz der jeweiligen Police enthalten ist
Grundsätzlich gilt für den Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung: Achten Sie weniger auf den Preis als auf den Inhalt des Versicherungstarifs, also auf die Vertragsbedingungen!
Die zahlreichen Anbieter unterscheiden Tarife und Preise nach dem Alter des Versicherungsnehmers und nach dem geographischen Gültigkeitsbereich der Auslandskrankenversicherung. Höhere Prämien werden meistens ab einem Alter von 65 Jahren erhoben. Die angebotenen Versicherungstarife unterscheiden sich auch in Bezug auf die Reisedauer. Manche sind auf bestimmte Regionen begrenzt, während andere Tarife einen weltweiten Schutz bieten. Die regionale Begrenzung muss nicht zwingend die preisgünstigste Variante sein. Vielmehr orientieren sich die Kosten für die meistens an den Kosten für die medizinische Behandlung vor Ort.
Auf der Suche nach dem richtigen Tarif kann die Zeitschrift Finanztest hilfreich sein. Sie hat in Ausgabe 10/2016 die Ergebnisse der Stiftung Warentest veröffentlicht, die Auslandskrankenversicherungen getestet hat. Daneben gibt es verschiedene Online-Vergleichsportale, auf denen Tarife verschiedener Anbieter und ihre Leistungen miteinander verglichen werden können.
Grundsätzlich gibt es bei der Buchung einer Reise kein Rücktrittsrecht. Stattdessen gilt der
zwischen dem Veranstalter und dem Reisenden geschlossene Reisevertrag. Der Antritt einer Reise kann jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich sein. Für diesen Fall muss der Reisende die Möglichkeit haben, vom Vertrag zurückzutreten. Ein kostenloser Reiserücktritt ist nur bei höherer Gewalt möglich. Ansonsten fallen bei einem Reiserücktritt Stornokosten zwischen 20 und 55 Prozent des Reisepreises an, deren Höhe abhängig sind vom Zeitpunkt des Reiseantritts. Je näher der ursprünglich geplante Reiseantritt rückt, umso höher fallen bei einem Rücktritt die Kosten aus. Denn der Veranstalter ist berechtigt, eine angemessene Entschädigung für die Absage des Teilnehmers zu fordern. Auch eine Reiserücktrittversicherung übernimmt die Stornokosten nur dann, wenn der Anlass für den Rücktritt von der Reise eine schwere Erkrankung oder ein Schicksalsschlag ist
Nach geltendem Reiserecht ist eine kostenfreie Stornierung einer Reise nur möglich, wenn höhere Gewalt den Urlaub erheblich gefährden würde und diese Gefährdung im Zeitpunkt der Buchung noch nicht absehbar war. Ein Indiz für höhere Gewalt sind vom Auswärtigen Amt ausgesprochene Reisewarnungen für die Zielregion, zum Beispiel bei politischen Unruhen, Terroranschlägen und Naturkatastrophen. Findet der Reiserücktritt aus anderen Gründen statt, ist der Reiseveranstalter berechtigt, eine Entschädigung zu verlangen. Pauschale Regelungen und einheitliche Entschädigungssätze gibt es jedoch für die Stornierung einer Reise nicht. Bei Pauschalreisen orientieren sich die Veranstalter an der gängigen Rechtsprechung und verlangen rund 20 Prozent der Reisekosten bei einer Stornierung 30 Tage vor Reisebeginn. Dieser Prozentsatz erhöht sich auf 55 Prozent, wenn der Reisende sechs bis einen Tag vor Reisebeginn von der Reise zurücktritt.
Muss eine Reise aus wichtigen und unerwarteten Gründen ausfallen, übernimmt die Reiserücktrittversicherung die Kosten. Beispielfälle sind ein schwerer Unfall, eine schwere und unerwartet auftretende Erkrankung, Impfunverträglichkeit, unerwartete Arbeitslosigkeit und der Tod eines nahen Angehörigen. Nicht immer sind diese Gründe in den Versicherungsbedingungen eindeutig definiert, sodass es oftmals Streit darüber gibt, wann eine Krankheit schwer und wann sie als nicht vorhersehbar anzusehen ist. Deshalb ist eine Reiserücktrittversicherung nur dann sinnvoll, wenn Sie zu einem sehr frühen Zeitpunkt eine teure Reise buchen. Auch für Kinder und ältere Menschen kann sie sich lohnen. Sofern Sie sich für eine Reiserücktrittversicherung entschließen, beziehen Sie auch den Reiseabbruch in den Versicherungsschutz mit ein, sodass auch die nicht genutzten Reiseleistungen ersetzt werden.
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